BGH-Urteil zur Nutzung von Marken in Kopfzeilen von Webseiten




Verwendet der Betreiber einer Website auf einer Unterseite bewusst eine Produktbe-zeichnung, die mit der geschützten Marke eines Dritten verwechselbar ist, provoziert er Such-ergebnisse bei Google. Er haftet dann für rechtsverletzende Treffer, so der Bundes-gerichtshof.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel