Anzeigenfirmen: kein Unterlassungsanspruch gegen im Internet veröffentlichte Äusserungen




In einem Rechtsstreit vor dem LG Köln (U. v. 30.06.2010 28 O 41/09) nahmen zwei Anzei-genfirmen aus Mönchengladbach, sowie deren Gesellschafter und Geschäftsfüher, A. K. und R. K. eine Privatperson auf Unterlassung in Anspruch. Ziel der Klage sollte es sein, dem Beklagten, als “faktischen” Domaininhaber es zu verbieten, bestimmte Äußerungen über die Kläger im Internet zu machen.

Quelle: Anzeigenfalle.de / Zum Artikel