Als Betrug strafbar: Täuschung durch „Ping“- Lockanrufe




Werden durch Telefonanrufe, bei denen es nur einmal klingelt (sog. Ping-Anrufe), die Tele-fonbesitzer zu einem Rückruf der angezeigten Nummer veranlasst und stellt sich heraus, dass dieser zu einer kostenpflichtigen Tonbandansage führt, ist dies als Betrug strafbar.

Quelle: Haufe.de / Zum Artikel

Reaktion(en) zu “Als Betrug strafbar: Täuschung durch „Ping“- Lockanrufe”