Schweizer Bundesgericht bestätigt Quellenschutz für anonyme Kommentare




Gilt das Redaktionsgeheimnis auch für anonyme Kommentare im Online-Forum eines Medien-unternehmens? Ja, entschied am Donnerstag das Schweizerische Bundesgericht. Voraussetz-ung sei jedoch, dass solch ein Beitrag ein Minimum an Information enthält, führte die oberste Gerichtsinstanz der Schweizer Justiz aus.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel