Urteil: Hartz-IV-Empfänger bekommen private Krankenversicherung voll bezahlt




Viele Hartz-IV-Empfänger müssen sich privat krankenversichern – doch die Zuschüsse, die sie von den Jobcentern bekommen, reichen hinten und vorne nicht. Jetzt hat das Bundesso-zialgericht ein Grundsatzurteil gefällt: Arbeitslose sollen den vollen Betrag erstattet be-kommen.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

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