Beschluss des Landgerichts Köln: Hartz-IV-Empfänger dürfen keine Sportwetten spielen




Ab sofort dürfen Hartz-IV-Empfänger in Nordrhein-Westfalen nicht mehr an öffentlichen Sportwetten teilnehmen. Dem Anbieter Westlotto wurde per einstweiliger Verfügung unter-sagt, Spielscheine an Personen zu verkaufen, deren „Einkommen in Widerspruch zu ihren Spieleinsätzen steht“.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel