Mrz
30.

AG Frankfurt: Forderung der Content4U GmbH besteht nicht

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AG Frankfurt 29 C 2583/10 (85): kein Geld für Content4U wegen download-service.de – der Preishinweis ist eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB.

Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel

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