Urteil des Bundesarbeitsgerichts: NPD-Zugehörigkeit kein Kündigungsgrund




Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Kündigung eines Landesdieners mit NPD-Parteibuch gekippt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Kläger nach einer Abmahnung keiner aktiven verfassungsfeindlichen Tätigkeit nachgegangen sei, die eine Entlassung recht-fertigen würde.

Quelle: MDR.de / Zum Artikel