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Der Bundesrat will Belästigungen durch Anrufe zu Marketingzwecken stoppen. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen daher einen Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen in den Bundestag einbringen, wonach Werbeanrufe nur noch bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig sein sollen. Bisher reicht eine mündliche, schwer zu dokumentierende Einwilligung aus. Am Telefon abgeschlossene Verträge müssten von den Kunden innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
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