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Die IContent GmbH – Betreiberin kostenpflichtiger Inhalte im Internet – hat auf Hinweis des AG Helmstedt (Beschl. v. 6.4.2011, Az. 2 C 95/11) eine Zahlungsklage zurückgenommen.
Quelle: Stuecke.eu / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
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