Entscheidung des Bundessozialgerichts: Keine Hartz-IV-Kürzung wegen Omas Geburtstagsgeld




Weil die Oma ihren Enkeln Geld geschenkt hat, darf einer arbeitslosen Mutter nicht der Hartz-IV-Satz gekürzt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Dennoch können nicht alle Hartz-IV-Empfänger aufatmen.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel

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