LG Hamburg: Keine Zahlungspflicht gegenüber Online-Branchenbuch Betreiber bei Betrug




Der Anbieter eines Online-Branchenbuches muss klar sagen, für welche Leistungen eine Vergütungspflicht besteht. Wenn er davon bewusst bei einer angebotenen Branchenbuch-Korrektur zwecks Irreführung absieht, ist das ein Betrug. Der Kunde braucht dann auch nicht zu zahlen, wenn er dies hätte erkennen können. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Hamburg.

Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel

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