Gericht: Klage von Abschlepp-Abzocker abgelehnt




Der Fall war im März letzten Jahres passiert. Da hatte Cornelia R. ihren Wagen auf dem Netto-Parkplatz an der Böckenhoffstraße ins Halteverbot gestellt. Der Einkaufsmarkt arbeitete seinerzeit mit der Berliner Firma „Parkräume KG“ zusammen, die den Parkplatz beaufsichtigte. Die Firma ließ abschleppen, den Wagen irgendwo im Stadtgebiet abstellen, die Halterin feststellen, um ihr erst dann den Standort ihres Autos zu nennen, wenn sie 250 Euro überwiesen hat.

Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel