Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nicht gewollter GPRS-Verbindung




Wählt sich ein Handy oder Smartphone über eine vom Kunden nicht gewollte GPRS-Verbindung unbemerkt ins Internet ein, löst dies beim Kunden keine Zahlungspflicht aus, sofern der Mobilfunk-Provider nicht ausreichend über das Bestehen der GPRS-Verbindung informiert hat. Das entschied das Amtsgericht Hamburg in einem Urteil vom 16. Juni dieses Jahres (Az. 14 C 16/11).

Quelle: Teltarif.de / Zum Artikel

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