BGH-Urteil zu Kuckuckskindern: Mutter muss biologischen Vater benennen




Mehr als 4000 Euro will sich ein Kuckucksvater vom tatsächlichen Erzeuger seines vermeintlichen Kindes zurückholen – doch die Mutter weigert sich, dessen Identität preiszugeben. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden: Die Frau hat kein Recht, den biologischen Vater zu verschweigen.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

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