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Der Bundesrat hat am Freitag die umstrittene Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes passieren lassen. Mit der vom Bundestag im vorigen Monat beschlossenen Initiative werden einige geheimdienstliche Kompetenzen aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) um vier Jahre fortgeschrieben und zum Teil ausgedehnt.
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