Kaffeefahrt „Wer nicht mitfährt, soll zahlen“ – In Papierkorb!




„Für mich ist dieses Schreiben eine massive Nötigung nach Paragraf 240 Strafgesetzbuch“, so die erboste Frau. Sie vermutet, dass sie nicht die einzige ist, der diese „Einladung“ der „Zentrale für Gewinnverteilung“ zugesandt wurde. „Niemand ist gezwungen an einen unbekannten Ort mitzufahren und bei Nichtantritt sogar noch Geld zu blechen. Dieser dreiste Versuch entbehrt jeder rechtlichen Grundlage!“

Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel

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