Ärger um Spontandemo am Odeonsplatz: Juristische Grauzone Flashmob




Kann man einen 17-jährigen Schüler für den friedlichen Flashmob in der Münchner Innenstadt haftbar machen? 400 Menschen waren seinem Facebook-Aufruf gefolgt, die Polizei rückte mit hundert Beamten an – und prüft nun, wer den Einsatz bezahlt. Mit der korrekten Einordnung haben allerdings auch die Juristen ihre Probleme.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel