BGH-Urteil zu Selbstgesprächen: Die Gedanken sind frei




„Wir haben sie totgemacht“: Ein vielsagender Monolog führte zur Verurteilung eines mutmaßlich mörderischen Trios. Das aufgezeichnete Selbstgespräch hätte im Prozess jedoch nicht verwertet werden dürfen, das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Denn Selbstgespräche gehören zum absolut geschützten Bereich der Privatsphäre.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel