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Der Mobilfunk-Anbieter mobilcom-debitel darf keine Nichtnutzungsgebühr von seinen Kunden verlangen, wenn diese in drei aufeinander folgenden Monaten nicht telefonieren oder Kurznachrichten versenden – zumindest dann nicht, wenn zusätzlich auch die reguläre Grundgebühr des Postpaid-Vertrags fällig wird.
Quelle: Teltarif.de / Zum Artikel
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