Telekom muss Glücksspielseiten nicht sperren




Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Sperr-Anordnung der Bezirksregierung gegenüber der Deutschen Telekom für rechtswidrig erklärt. In der am Donnerstag verkündeten Entscheidung gab das Gericht der Klage des Providers gegen eine Sperrverfügung statt, die die Bezirksregierung im August 2010 an die Deutsche Telekom verschickt hatte.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Reaktion(en) zu “Telekom muss Glücksspielseiten nicht sperren”