Schutz vor Altersdiskriminierung soll ins Grundgesetz




Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes will das Grundgesetz ändern, um eine Benachteiligung aufgrund des Alters zu verhindern. Die Leiterin, Christine Lüders, schlug eine Überarbeitung des Artikels 3 vor: Dieser verbietet unter anderem die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft und der Religion. An dieser Stelle auch das Alter aufzuzählen sei, eine „naheliegende und sehr sinnvolle Ergänzung“, sagte Lüders.

Quelle: Tagesschau.de / Zum Artikel