_____________________________________________________________________________
Unzulässig und missbräuchlich: So beschreiben französische Richter zahlreiche Passagiervorschriften von Easyjet. Die Fluggesellschaft muss innerhalb von zwei Monaten reagieren – oder danach täglich Strafe zahlen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Mehr zu: AGB, Bußgeld, Easyjet, England, Fliegen, Fluggesellschaft, Frankreich, Gebühren, Gepäck, Gericht, Kreditkarten, Missbrauch, Onlineangebote, Schadenersatz, Steuern, Strafe, Unzulässig, Verbraucherschutz, Verspätung
Für folgende Einträge könnten Sie sich auch interessieren:
Weiterführende Informationen, Rubriken und Verweise: