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Fünf Urteile sind im Fall des illegalen Filmportals Kino.to bereits gesprochen worden, von Dienstag an steht nun auch der Gründer und Chef der Streamingseite vor Gericht. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Leipziger die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor.
Quelle: sz-online.de / Zum Artikel
Via: inside-megadownloads.blogspot.com / Zum Artikel
Mehr zu: Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Gericht, Kino.to, Landgericht Leipzig, Prozess, Staatsanwalt, Streaming, Urheberrecht, Urteile
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