Amtsgericht Düsseldorf weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Journalistin zurück




Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.05.2012 zum Az.: 42 C 14743/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Journalistin keine Forderung zusteht, weil diese jedenfalls nicht in dem Bewusstsein handelte, eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, die auf den Abschluss eines entgeltlichen Abonnementsvertrages gerichtet war, abzugeben.

Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com / Zum Artikel