Telomax lockte die Opfer oft mit Gewinnspielen in ungewollte Abos und erfragte dabei auch noch trickreich persönliche Daten. Danach ließ das Netzwerk den geforderten Betrag auf die Telefonrechnung der Betroffenen setzen – und nutzte dabei eine löchrige Vorschrift im Telekommunikationsgesetz (TKG), die vor einigen Jahren eingeführt wurde. Mehr…
Die Seite Kino.to, auf der Raubkopien von Filmen gezeigt wurden, hatte Millionen Nutzer und gehörte bis zu ihrer Sperrung durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu den Top 50 der meistgeklickten deutschen Internet-Seiten. Als Schlüsselfigur gilt hier und auch in dem Herforder Verfahren ein Geschäftsmann aus Wien. Mehr…
Wegen Internetkriminalität im großen Stil stehen drei Männer und eine Frau von Mittwoch (13. Juni) an vor dem Augsburger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen November 2008 und August 2011 zu betrügerischen Zwecken rund 190 Online-Shops eingerichtet zu haben. Mehr…
Hintergrund des Verfahrens war eine Forderung der Antassia GmbH wegen einer angeblichen Anmeldung bei Top of Software im August 2010. Der bereits damals anwaltlich vertretene Kläger hatte erwirken können, dass die Antassia GmbH erklärte, ihre Forderung nicht weiter geltend zu machen. Die Tropmi Payment GmbH hatte sich dennoch an den Kläger gewandt und diesen zur Zahlung der Nutzungsgebühr für das 2. Jahr der Nutzung von Top of Software aufgefordert. Mehr…
Die Verbraucherzentrale warnt vor E-Mails, die angeblich von dem Dienst flirt-fever.de des Unternehmens Prebyte Media GmbH stammen. Betroffen sind sowohl ehemalige und derzeitige Kunden des Unternehmens als auch Verbraucher, die noch keinen Kontakt mit diesem Seitenbetreiber hatten. Das Schreiben gibt vor, dass noch Forderungen in dreistelliger Höhe für die Nutzung des Kontaktportals ausstehen. Mehr…
Versöhnliches Ende in Sachen kino.to-Domain: wie heute auf der Startseite seitens pin3apple und Chomik mitgeteilt wird findet nun ein Serverumzug auf die Originalserver der Staatsanwaltschaft statt, welcher mit ausdrücklicher Zustimmung seitens der StA sowie der GVU von pin3apple und Chomik durchgeführt wird. Mehr…
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