Bye-bye, Online-Branchenbuch-Abzocke




„Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß §  305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.“

Quelle und vollständiger Bericht: klawtext.blogspot.com

Dazu interessant und lesenswert:

2 Gedanken zu „Bye-bye, Online-Branchenbuch-Abzocke“