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Auf meine schriftliche Aufforderung an diesen Anwalt, es würden negative Feststellungsklagen erhoben, sofern nicht mir gegenüber anerkannt werde, dass ein Vertrag mit der GWE nicht bestehe und diese die Kosten zu tragen habe, erreichte mich mit Datum vom 29.08.2012 ein Schreiben des Herrn Hofheinz, dass dieser das Mandat für die GWE GmbH niedergelegt habe – eine weise Entscheidung.
Quelle und vollständiger Bericht: anwalt.de
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