LG Bonn: Kein Engelt für Eintragung in das Branchenbuch “Ärzteverzeichnis”…




Das LG Bonn hat entschieden, dass die Betreiberin des Branchenbuchs “Ärzteverzeichnis” in diesem (durchaus für eine zu erwartende Vielzahl von anderen Fällen zu verallgemeinernden) Fall keinen Anspruch auf die geforderte Vergütung für den Branchenbucheintrag besitzt, da sie gegenüber der adressierten Ärztin arglistig gehandelt habe…

Quelle und vollständiger Bericht: damm-legal.de

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