Fehlerhafte Beweisführung: Amtsgericht München weist Klage wegen Filesharing ab




Der Nachweis, dass sich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Torrent-Datei auf dem Rechner eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers befunden hat, beweist nicht, dass der Nutzer auch das in der Datei verlinkte urheberrechtliche geschützte Werk angeboten hat.

Quelle und vollständiger Bericht: itespresso.de

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