Filesharing: Familienvater muss für Urheberrechtsverstöße zahlen




Mit seiner Entscheidung wendet sich das Landgericht Köln gegen eine Entscheidung des Kölner Oberlandes­gerichts. Das hatte geurteilt: „Diese sekundäre Darlegungs­last geht aber in der Regel nicht so weit, dass der Anschluss­inhaber durch eigene Nachforschungen aufklären müsste, wer Täter der Rechts­verletzung ist.

Quelle und vollständiger Bericht: teltarif.de