Verstoß gegen „Button-Lösung“: Einstweilige Verfügung gegen Amazon




Der VerbraucherService Bayern (VSB) hat im Juni eine Einstweilige Verfügung gegen Amazon beantragt, da der Online-Händler gegen die „Button-Lösung“ verstoßen haben soll. Nun gab das Landgericht München I dem Antrag des VSB statt.

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

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