Urteil: BGH billigt Aufruf einer Verbraucherzentrale zur Kontokündigung




Normalerweise sei eine Aufforderung wie die der Verbraucherschützer rechtswidrig und damit verboten, urteilten die BGH-Richter. In Ausnahmefällen wie diesem sei ein derartiges Vorgehen jedoch zu billigen. Denn hier habe sich das Inkassounternehmen bewusst an der Durchsetzung eines Geschäftsmodells beteiligt, dass auf systematische Täuschung von Verbrauchern angelegt gewesen sei.

Quelle und vollständiger Bericht: wiwo.de

Urteil vom 6. Februar 2014 – I ZR 75/13: bundesgerichtshof.de

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