BGH reduziert Haftungsrisiken für Anschlussinhaber bei Filesharing




Nachdem der Bundesgerichtshof bereits 2012 entschieden hatte, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für Rechtsverletzungen durch Minderjährige haftet, hat er diese Rechtsprechung also noch erheblich ausgeweitet.

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

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