Endlich höchstrichterlich geklärt: Betreiben von „Abo-Fallen“ im Internet ist Betrug




Lange Zeit wurde kritisiert, dass die Strafgerichte die „Abo-Fallen“ im Internet mangels Täuschung nicht als Betrug behandelten. Eine erste Kehrtwende war mit OLG Frankfurt a.M. NJW 2011, 398 getan. Nunmehr bestätige der BGH im Urteil…

Quelle und vollständiger Bericht: blog.beck.de

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