Kreditbearbeitungsgebühren können auch nach zehn Jahren noch zurückverlangt werden




Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkreditverträgen können bis zu zehn Jahre lang zurückgefordert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 28.10.2014 entschieden (XI ZR 348/13).

Quelle und vollständiger Bericht: verbraucherschutz.tv