Kino.to-Drahtzieher angeklagt

Das Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen einen Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to zugelassen. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 20. März, teilte das Landgericht am Freitag mit. Geplant sind vorerst noch vier weitere Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit anderen Beteiligten massenhaft das Urheberrecht gebrochen zu haben.

3 Jahre und 5 Monate Haft für „Serverbeschaffer“ von kino.to

Gestern, am 21. Dezember 2011, ist ein Mitglied der Kerngruppe von kino.to in Leipzig zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt worden. Amtsrichter Mathias Winderlich begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert habe. Der Richter stellte zudem in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich klar, dass beim … 3 Jahre und 5 Monate Haft für „Serverbeschaffer“ von kino.to weiterlesen

2. Urteil im Fall kino.to: Martin S. aus Leipzig zu drei Jahren Haft verurteilt

Angeklagt war Martin S. aus Leipzig. Der heute 27-Jährige, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Million Fälle zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das „öffentlich Zugänglichmachen“ der Raubkopien sei.