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Erste Verfahrenseinstellung im SMS-Chat-Verfahren

Im sog. SMS-Chat-Prozess gegen insgesamt sechs Angeklagte, die seit mehr als 50 Verhandlungstagen in mittlerweile zwei getrennten Hauptverhandlungen im Landgericht Kiel auf der Anklagebank sitzen, hat es nun die erste Verfahrenseinstellung gegeben. Das Verfahren gegen einen von drei mutmasslichen “Strohmännern” wegen Beihilfe zum gewerbsmässigen Bandenbetrug wurde gegen die Zahlungsauflage von 2.000,- Euro an die Staatskasse und je 1.000,- Euro in jeweils zwei Raten an Naturschutzbund, Kinderschutzbund und Förderverein der Bewährungshilfe sowie der Auflage zur Ableistung von 200 Sozialstunden nach §153a Abs.2, Abs.1 StPO vorläufig eingestellt. Erste Verfahrenseinstellung im SMS-Chat-Verfahren weiterlesen