Der automatische Anwaltbeantworter für das Inkasso der Online Premium Content Ltd.




Die Online Premium Content Ltd. ist ein Abzockunternehmen mit einer langjährigen Tradition. Interessant sind immer wieder die Kooperationen und Partner, die bei der Eintreibung unterstützen sollen, doch was ich selbst mit der Kanzlei Schulze erleben durfte, möchte und werde ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten.

Alles fing mit der Zusendung einer E-Mail eines Betroffenen an, der mich bei seiner Korrespondenz auf die anwaltliche Forderung der Kanzlei Schulze nebst der Rechtsanwaltskammer Hamburg, der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz vermerkt hat.

Da hat sich jemand gut erkundigt, doch bevor ich einen Bericht dazu publizieren wollte, habe ich am 27.11.2008 um 19:33 Uhr bei Herrn RA Schulze via E-Mail an die offizielle Kontakt-Adresse angefragt, ob er mir die Tätigkeit für die Online Premium Content Ltd. bestätigen kann und ob er sich dessen bewusst ist, was es mit diesem Anbieter auf sich hat?

Dementsprechend habe ich mich auch gefreut, als ich schon am nächsten Tag, nämlich am 28.11.2008 um 09:51 Uhr, eine Antwort von Schulze-Inkasso in meinem Mail-Postfach vorgefunden habe. Doch irgendwie hatte ich mir das etwas anders vorgestellt, denn in dieser mir zugesandten E-Mail war überraschenderweise folgendes zu lesen:

 

Sehr geehrte/r Abzocknews.de,

ein Support-Mitarbeiter hat ihre Anfrage soeben beantwortet:

Sehr geehrte/r Schuldner/in,

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben an unseren Forderungsservice.

Leider können wir von unserer bisherigen Inkassoforderung nicht zurücktreten.

Zwischen Ihnen und meiner Mandantin besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag über die Nutzung des Serviceangebotes meiner Mandantin. Die korrekte Hauptforderung ist Ihnen in der ersten Zahlungsaufforderung wie vereinbart in Rechnung gestellt worden. Trotz der hier vorliegenden Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Mandantin haben Sie bisher keine Zahlung geleistet und sind damit im Verzug.

Da Sie trotz Rechnung und Zahlungsaufforderung meiner Mandantin bislang keine Zahlung für die Dienstleistung erbracht haben, sind Sie infolge des §§ 286 ff. BGB verpflichtet die weiteren Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen, die durch Ihren Zahlungsverzug entstanden sind.
Wir fordern Sie deshalb auf, um weitere Kosten zu vermeiden, den offenen Betrag unter Angabe des Aktenzeichens als Verwendungszweck zu überweisen.

Sollten wir innerhalb der genannten Frist keinen Ausgleich der Forderung verbuchen können, werden wir durch unseren Mandanten bevollmächtigt, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten und die Zwangsvollstreckung gegen Sie zu betreiben. Die hierdurch entstehenden weiteren Gerichtskosten sowie Anwaltsgebühren und Verzugszinsen hätten Sie im Falle einer erfolgreichen Zahlungsklage auszugleichen.

Diese Unannehmlichkeiten können Sie durch rechtzeitige Zahlung der Forderung vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Forderungsservice
Rechtsanwaltskanzlei Schulze

Kanzlei@Schulze-Inkasso.de
www.Schulze-Inkasso.de
……………………………….
Rechtsanwaltskanzlei Schulze
Rechtsanwalt Sven Schulze

[ Sperberhorst 6-8 ]
[ 22459 Hamburg ]

Servicehotline: +49 1805 4451791 – 1*
Servicefax: +49 1805 4451791 – 2*

* (0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, QuestNet)

Zulassungen:
Rechtsanwalt Schulze ist zugelassen beim Hamburger Land- und Amtsgericht und ist vor den gleichen Gerichten der übrigen Bundesländer Deutschlands vertretungsberechtigt. Rechtsanwalt Schulze ist Mitglied der hanseatischen Anwaltskammer.

Wer also bei Schulze-Inkasso eine Anfrage tätigt, wird automatisch ein Schuldner? Da hat sich der Support-Mitarbeiter, welcher meine Anfrage bearbeitet hat, wohl vertan, doch da war auch schon die nächste E-Mail von Schulze-Inkasso in meinem Mail-Postfach, die sicherlich alles aufklären würde – Oder eben auch nicht, denn der Inhalt der E-Mail war wie folgt:

 

Sehr geehrte/r Abzocknews.de,

ein Support-Mitarbeiter hat ihre Anfrage soeben beantwortet:

Sehr geehrter Schuldner,

wie gewünscht erhalten sie unsere aktuelle Bankverbindung zur Kenntnis:

Rechtsanwalt Sven Schulze
Kontonummer: 126xxxxxx (Auf Wunsch von Herrn RA Schulze editiert)
BLZ: 200xxxxxx (Auf Wunsch von Herrn RA Schulze editiert)
Bank: Haspa Hamburg

IBAN: DE322005xxxxxx (Auf Wunsch von Herrn RA Schulze editiert)
BIC: HASXXX (Auf Wunsch von Herrn RA Schulze editiert)

Verwendungszweck: Aktenzeichen der Forderung

Bitte geben Sie bei Zahlungen stets Ihr persönliches Aktenzeichen zur korrekten Zuordnung an. Zahlungen, die nicht zugeordnet werden können, befreien Sie nicht von der Zahlungspflicht.


Mit freundlichen Grüßen

Forderungsservice
Rechtsanwaltskanzlei Schulze

Kanzlei@Schulze-Inkasso.de
www.Schulze-Inkasso.de
usw…

Nun gut, da weiss man jetzt zumindest woran man ist, oder besser woran nicht, nämlich an einem „menschlichen“ Support-Mitarbeiter, doch ich gebe nicht auf und entschließe mich um 10:11 Uhr zu einem erneuten Kontaktversuch via E-Mail an Herrn RA Schulze:

 

Guten Tag Herr RA Schulze,

sind Sie sicher, dass ich diese Mail so erhalten sollte?

Hier noch einmal meine ursprüngliche Frage und gerne noch einmal der Hinweis, dass ich kein Schuldner bin, sondern Betreiber der Plattform www.abzocknews.de.

Hier meine ursprüngliche Frage:

Sehr geehrter Herr Ra Schulze,

können Sie mir bestätigen, dass Sie den Forderungseinzug für die Online Premium Content Ltd. durchführen und wenn ja, sind Sie sich darüber im Klaren, für wen Sie die Forderungen beitreiben?

Vielen Dank für eine kurze Rückantwort und freundliche Grüße aus Bonn

Adrian Fuchs

———————————————————————

Da Sie mir einen Teil meiner Frage bereits beantwortet haben, wäre es noch schön von Ihnen zu wissen, ob Sie sich darüber im Klaren sind, für wen Sie hier Forderungen eintreiben möchten, denn Ihr Beruf als Rechtsanwalt sorgt für Nachdruck, insbesondere mit dem Hintergrund, dass es sich um unberechtigte Forderungen handelt, da nicht ausreichend auf die Kosten hingewiesen wurde.

Interessiert Sie das überhaupt oder bekomme ich jetzt wieder eine automatisierte Mail als Rückantwort? Dann gehe ich auch davon aus, dass Sie sich im Klaren über die Tätigkeiten ihrer Mandantin sind und mit einer Publikation eines ihrer Inkassoschreiben einverstanden sind, obwohl ich Sie diesbezüglich nicht einmal fragen müsste.

In diesem Sinne und viele Grüße aus Bonn

Adrian Fuchs

In der Hoffnung und noch mit gutem Glauben, dass man sich jetzt vielleicht meiner Anfrage annimmt, vergehen exakt 9 Minuten, bis ich die ersehnte Antwort von Herrn RA Schulze um 10:28 Uhr erhalte – Doch irgendwie kommt mir das alles so bekannt vor:

 

Sehr geehrte/r Abzocknews.de,

ein Support-Mitarbeiter hat ihre Anfrage soeben beantwortet:

Sehr geehrte/r Schuldner/in,

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben an unseren Forderungsservice.

Leider können wir von unserer bisherigen Inkassoforderung nicht zurücktreten.

Zwischen Ihnen und meiner Mandantin besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag über die Nutzung des Serviceangebotes meiner Mandantin. Die korrekte Hauptforderung ist Ihnen in der ersten Zahlungsaufforderung wie vereinbart in Rechnung gestellt worden usw…..

Jetzt habe ich ein leichtes bis mittleres Lächeln auf dem Gesicht. Deshalb kann ich es mir auch nicht verkneifen, um 10:28 Uhr, wieder eine E-Mail an Herrn RA Schulze zu senden:

 

Hallo Herr RA Schulze,

jetzt fängt es an lustig zu werden. Was antwortet mir denn der Mail-Roboter bei den Schlagworten Abzocke und Verbraucherzentrale?

Mit amüsierten Grüßen

Adrian Fuchs

Das war jetzt wohl zuviel, denn leider habe ich bis heute weder eine Rückantwort von Herrn RA Schulze erhalten, noch vom „Support-Mitarbeiter“ von Schulze-Inkasso…

…dafür aber knapp 30 Zuschriften von Empfängern der anwaltlichen Zahlungsaufforderung, die mich zum größten Teil fragen, wie man sich jetzt am besten verhalten sollte?

Eine Antwort auf diese Frage darf ich leider nicht geben, da ich kein Rechtsanwalt bin und keine Rechtsberatungen durchführen darf, jedoch möchte ich Sie an dieser Stelle auf meine Rubrik „Abgezockt – Was Jetzt?“ verweisen.

Bei Ihrer Antwort via E-Mail an Herrn RA Schulze von Schulze-Inkasso unter Schulze-Inkasso.de wegen einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung für ein Abzockangebot der Online Premium Content Ltd. bietet sich natürlich auch an, Ihre Korrespondenz an die o. a. Anlaufstellen und Institutionen zu Informationszwecken zur Verfügung zu stellen.

Von einem Anruf bei Schulze-Inkasso sollte man schon wegen der kostenpflichtigen Rufnummer absehen. Wer nicht glauben kann, dass es so etwas überhaupt in Deutschland geben kann, der wird jetzt hoffentlich aufwachen, denn das Schulze-Inkasso gibt es wirklich:

PS: Hier noch einmal alle bisherigen Einträge zu den Abzockangeboten der Online Premium Content Ltd. des Herrn Rolf Schünmann auf Abzocknews.de:

PPS: An dieser Stelle auch einen schönen Gruß an Katja Günther und Olaf Tank. Jetzt heißt es Gas geben, denn die Konkurrenz scheint zu wachsen.

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