Offizielles Vorgehen gegen Abzocke im Internet

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Offizielles Vorgehen gegen Abzocke im Internet:

Sollten Sie auf eine Abzocke im Internet hereingefallen sein, raten die Verbraucherzentralen dazu, die Rechnungen nicht zu zahlen, den vermeintlichen Vertrag zu widerrufen und auf weitere Schreiben nicht mehr zu reagieren. Sollten Sie, wider allen Erwartungen, einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, können Sie diesen ebenfalls widerrufen. Nun ist der jeweilige Anbieter dazu gezwungen, einen Nachweis zu erbringen, dass Ihm die Forderung auch rechtmäßig zusteht. Erfahrungsgemäß werden Sie nie wieder etwas davon hören.

Zitiert von den Verbraucherzentralen:

Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen! Der Trick ist, Leute mit Mahnungen so einzuschüchtern, dass sie zahlen, ohne es zu müssen. Die rechtlichen Begründungen, warum Sie angeblich zahlen sollen, sind allesamt unsinnig.


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Bitte beachten Sie, dass viele der hier aufgeführten Empfehlungen und Tipps auf eigenen Erfahrungen basieren. Beherzigen Sie bitte auch die Ratschläge der Verbraucherzentralen und setzen Sie sich im Zweifelsfall mit einem versierten Rechtsanwalt in Verbindung.

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