Arbeitsmarkt: Kabinett beschließt Mindestlohn für Leiharbeiter




Es war ein schwieriger Weg. Doch nun ist das Ziel erreicht. Auch in der Branche der Leiharbeit gilt künftig ein für alle verbindlicher Mindestlohn. Damit gibt es solche Lohnuntergrenzen für insgesamt elf Branchen in Deutschland.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel

Ein Kommentar zu „Arbeitsmarkt: Kabinett beschließt Mindestlohn für Leiharbeiter“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert