Amtsgericht Bochum weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück




Das Amtsgericht Bochum hat mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht.

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