BGH bestätigt Betrugsverurteilung wegen des Anpingens von Handys




Der BGH hat die Verurteilung wegen Betrugs mit Urteil vom 27.03.2014 3 (Az.: 3 StR 342/13) nunmehr bestätigt, wie Beck-Online meldet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle und vollständiger Bericht: internet-law.de

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