Mehrfachabmahnungen sind bei reinem Gebühreninteresse Rechtsmissbrauch




Abmahnungen unter Ebay-Profisellern sind keine Seltenheit. Steht nicht das Wettbewerbsinteresse sondern das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund, handelt ein Abmahnender jedoch rechtswidrig, so das Oberlandesgericht Hamm.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

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