Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten VG WORT




Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden der VG Wort zu urheber-rechtlichen Geräteabgaben stattgegeben. Der Bundesgerichtshof muss sich daher erneut mit den Fällen, die PCs, Drucker und Plotter betreffen, befassen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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