Verfassungsgericht in Karlsruhe: Richter stoppen Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahl




Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Durch die Sperrklausel würden Wahlrechts- und Chancengleichheit verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel

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