Urteil: Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten




Fluggesellschaften müssen für ihre Tickets im Internet immer den korrekten Endpreis angeben. Auch Gebühren und Zusatzkosten müssten im ausgewiesenen Preis enthalten sein, entschied das Berliner Kammergericht nach zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Es reiche nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird, so die Richter (Az.: 5 U 147/10 und 24 U 90/10).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Ein Kommentar zu „Urteil: Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert