Urteil des Bundesgerichtshofs: Hoteliers dürfen Extremisten ablehnen




Der Bundesgerichtshof hat das Hausrecht von Hotelbetreibern gestärkt: Unliebsame Gäste haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beherbergung, sofern eine Buchung noch nicht bestätigt ist. Geklagt hatte der frühere NPD-Vorsitzende Voigt.

Quelle: Faz.net / Zum Artikel

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