Kölner Landgericht sieht Mitverschulden von Phishing-Opfern bei leichtsinnigem Handeln




In einem neuen Urteil zu Schadenersatzansprüchen eines Phishing-Opfers hat das Kölner Landgericht jetzt klargestellt, welche Mindestschutzmaßnahmen ein Bankkunde beim Online-Banking ergreifen muss, um ein Mitverschulden auszuschließen.

Quelle: Haufe.de / Zum Artikel

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