In einem neuen Urteil zu Schadenersatzansprüchen eines Phishing-Opfers hat das Kölner Landgericht jetzt klargestellt, welche Mindestschutzmaßnahmen ein Bankkunde beim Online-Banking ergreifen muss, um ein Mitverschulden auszuschließen.
Quelle: Haufe.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Kölner Landgericht sieht Mitverschulden von Phishing-Opfern bei leichtsinnigem Handeln”